Voting in Election - Germans in Luxembourg

luxembourgPosted on 01 January 2050 by Luxembourg Expats
Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, dem 24. September 2017 statt. Deutsche Staatsangehörige können unter bestimmten Bedingungen auch aus Luxemburg an dieser Bundestagswahl teilnehmen. Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich in Luxemburg aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet sind und Deutschen, die dauerhaft in Luxemburg leben und in Deutschland nicht mehr gemeldet sind oder dort nie einen Wohnsitz hatten. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland Deutsche, die sich in Luxemburg aufhalten und nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland haben, werden von Amts wegen in das örtliche deutsche Wählerverzeichnis eingetragen. Dies gilt für Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen und Kommunalwahlen. Diese Deutschen erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Meldeanschrift und können daraufhin einen Antrag auf Briefwahl bei ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde stellen. Der Antrag auf Briefwahl kann durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, gestellt werden. Deutsche mit Wohnsitz nur in Luxemburg Deutsche, die sich dauerhaft in Luxemburg aufhalten und in Deutschland nicht mehr als Einwohner gemeldet sind, können in vielen Fällen in Deutschland an Bundestagswahlen teilnehmen. Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in Deutschland sind nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) wahlberechtigt, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt, vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (§12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG). In diesem Fall setzt die Wahlteilnahme jeweils vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus. Das Antragsformular finden Sie auf der rechten Seite zusammen mit einem Merkblatt des Auswärtigen Amtes zur Bundestagswahl. Ausführliche Informationen zur Wahlberechtigung, der zuständigen Gemeinde und der Antragsstellung für die Wahlteilnahme von dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters (Link auf der rechten Seite). Falls Sie die obengenannten Bedingungen zur Wahlteilnahme nicht erfüllen, können Sie in manchen Fällen trotzdem an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn Sie "aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von Ihnen betroffen sind" (§12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG). Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie langjähriges Mitglied einer deutschen Vereinigung im Ausland sind oder als Grenzpendler mit Wohnsitz in Luxemburg in Deutschland arbeiten. Diese Ausnahmetatbestände führen Sie bitte in dem Antragsformular auf. Ob die Voraussetzungen für eine Wahlteilnahme erfüllt sind, entscheidet die für Sie zuständige deutsche Gemeindebehörde.

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